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Hilfe zum Lebensunterhalt

"Hilfe, die hilft, sich selbst zu helfen, ist die beste Hilfe."

Ringo Jünigk

Reicht Ihr Einkommen und Ihr Vermögen nicht aus, um den notwendigen Bedarf abzudecken und Sie Hilfe zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes benötigen, dann können Sie, wenn Sie

  • Altersrente beziehen,
  • vorübergehend voll erwerbsgemindert oder voraussichtlich mindestens sechs Monate arbeitsunfähig sind und
  • keine Grundsicherung für Arbeitssuchende des Jobcenters Vogtlandkreis erhalten,

einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes beraten Sie gerne in allen Fragen der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Unsere Leistungen für Sie

Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII

Weitere Leistungen

Hilfe zum Lebensunterhalt für Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz