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Betreuung

"Trost ist nicht Hilfe – aber Hilfe Trost."

Emanuel Wertheimer, (1846 - 1916), deutsch-österreichischer Philosoph

Betreuung ist eine staatliche Unterstützung, die Menschen mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder psychischen Erkrankung bei der Wahrnehmung ihrer Rechtsangelegenheiten stärkt. Die Rechte und Eigenständigkeit der Betroffenen bleiben durch eine Betreuung unverändert. Ein Betreuer hat die Pflicht, im Interesse und zum Wohle des Betreuten zu handeln.

Unsere Leistungen für Sie

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

Weitere Leistungen

Eintragung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ins Zentrale Vorsorgeregister

Rechtliche Betreuung einrichten

Unterbringung, Einweisung in eine geschlossene Einrichtung