Betreuung
"Trost ist nicht Hilfe – aber Hilfe Trost."
Emanuel Wertheimer, (1846 - 1916), deutsch-österreichischer Philosoph
Betreuung ist eine staatliche Unterstützung, die Menschen mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder psychischen Erkrankung bei der Wahrnehmung ihrer Rechtsangelegenheiten stärkt. Die Rechte und Eigenständigkeit der Betroffenen bleiben durch eine Betreuung unverändert. Ein Betreuer hat die Pflicht, im Interesse und zum Wohle des Betreuten zu handeln.
Unsere Leistungen für Sie
Aufgaben der Betreuungsbehörde
Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
Weitere Leistungen
Eintragung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ins Zentrale Vorsorgeregister
Rechtliche Betreuung einrichten
Unterbringung, Einweisung in eine geschlossene Einrichtung