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Jugendhilfe im Strafverfahren und Ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe

 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt mit im Jugendgerichtsverfahren, sorgt für die Einleitung ambulanter Maßnahmen bzw. Leistungen der Jugendhilfe und für die Einleitung und Durchführung von Interventions- und Diversionsmaßnahmen. Wir stehen beratend zur Seite, wenn es um die vielschichtigen Bedürfnisse oder Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien geht.

In Kooperation mit den freien Trägern Brücke Plauen e. V. und Diakonischem Beratungszentrum Vogtland gGmbH werden nachfolgende Ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe vorgehalten:

  • Vermittlung von Einsatzstellen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden
  • Sozialer Trainingskurs
  • Betreuungsweisungen
  • Betreuung von Inhaftierten und  Beratung der Angehörigen
  • Betreuung nach Haftentlassung
  • Täter- Opfer- Ausgleich
  • Präventionsprojekte an Schulen