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Unterhaltsleistungen

Nach einer Trennung oder Scheidung gilt es zum Wohle des Kindes die elterliche Sorge, das Umgangsrecht sowie die Unterhaltsverpflichtung zu klären. Alleinerziehende sowie junge Volljährige erhalten Rat und Hilfe bei Unterhalts- und Abstammungsfragen sowie bei der Geltendmachung ihrer Rechte und Ansprüche.
Kinder, die von dem nicht-betreuenden Elternteil, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Dafür müssen entsprechende Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.