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Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung wirkt hin auf eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft

Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungselement des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Gestaltung einer effektiven und bedarfsgerechten Jugendhilfe. Ziel ist ein aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen. Um das zu erreichen, ist eine gemeinsame, res­sort­über­greifende Zusammen­arbeit aller an Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Akteure voranzu­treiben. Nur so kann eine kreisliche Planung den jungen Menschen und ihren Familien in ihrer Lebensrealität gerecht werden.

Jugendhilfeplanung beinhaltet die Erhebung des Bestands von Einrichtungen, Diensten und Angeboten sowie die Bedarfermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien. Auf dieser Basis wird eine entsprechende Maßnahmeplanung abgeleitet.

Im gesamten Planungsprozess sind u. a. die freien Träger, Wohlfahrtsverbände und Kommunen frühzeitig zu beteiligen.

Die 3 zentralen Teilfachplanungsbereiche zur Jugendhilfeplanung sind:

  • Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen (inklusive Tagespflege)
  • Teilfachplanung Jugendarbeit (inklusive Jugendverbandsarbeit, -sozialarbeit und Jugendschutz)
  • Teilfachplanung Hilfen zur Erziehung (inklusive angrenzender Hilfen)