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Kindeswohlgefährdung und Schutzauftrag

Der Soziale Dienst hat die Aufgabe, gewichtigen Anhaltspunkten über eine drohende Kindeswohlgefährdung nachzugehen, sich die erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung zu verschaffen und dann in einer Risikoabwägung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen zu entscheiden.
Außerhalb der Sprechzeiten des Landratsamtes übernimmt die Polizeidirektion Zwickau den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und informiert im Bedarfsfall die Rufbereitschaft des Sozialen Dienstes des Jugendamtes.