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Hilfen in anderen Lebenslagen

"Zwei Drittel der Hilfe ist, Mut einzuflößen."

Aus Irland

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Benötigen Sie Hilfe zur Weiterführung Ihres Haushaltes? Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Ziel der Leistung ist es, durch Übernahme der Kosten für im Einzelfall erforderliche Hilfen im Haushalt, das Verbleiben hilfsbedürftiger Menschen in ihrer eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts kommt in Betracht, wenn die meisten/überwiegenden Verrichtungen zur Führung eines Haushalts nicht mehr selbstständig oder von anderen Haushaltsangehörigen erledigt werden können. Leistungsempfänger ist die Person, die bisher die leitende und ordnende Funktion im Haushalt innehatte und dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Leistung wird gegenüber anderen bzw. gleichartigen Leistungen nachrangig gewährt. Vorrangig werden Leistungen für Haushaltshilfen durch die Krankenkasse (SGB V), durch die Unfallkasse (SGB VII), die Rehabilitationsträger (SGB IX) und dem Träger der Kriegsopferfürsorge geprüft.

Altenhilfe

Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.


Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.