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Kommunalaufsichtsamt

Hauptaufgabe des Kommunalaufsichtsamtes ist die Rechtsaufsicht über die Kommunen und kreisangehörigen Verwaltungs- und Zweckverbände sowie die Vorbereitung und Organisation von Wahlen. Hier wird die Funktion der Kreiswahlleitung für die Kommunal- und Parlamentswahlen wahrgenommen. Darüber hinaus ist das Amt für die Umsetzung der Förderung nach dem europäischen Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum verantwortlich. Außerdem werden im Amt die Rechtsangelegenheiten des Landratsamtes bearbeitet (soweit diese nicht von den anderen Geschäftsbereichen selbst bearbeitet werden), Verträge und juristische Stellungnahmen erarbeitet und Gerichtsprozesse für den Vogtlandkreis geführt.

Allgemeine Rechtsaufsicht

Rechtsaufsicht

  • Präventive Beratung der der Rechtsaufsicht unterstehenden Körperschaften (Städte und Gemeinden, Verwaltungs- und Zweckverbände)
  • Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung der Kommunen und Verbände, Kontrolle der Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte und der Verbandsversammlungen
  • Genehmigungsbehörde in kommunalrechtlichen Angelegenheiten
  • Wahrnehmung der Dienstaufsicht über die Bürgermeister und Verbandsvorsitzenden
  • Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Kommunen
  • Beschwerde- und Petitionsverfahren
  • Nachprüfung vergaberechtlicher Entscheidungen der Kommunen
  • Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit

Standesamtsaufsicht und Meldestellenaufsicht

  • Ausübung der Standesamtsaufsicht und Meldestellenaufsicht
  • öffentlich-rechtliche Namensänderungsbehörde

Wahlen

  • Wahlprüfungsbehörde bei Kommunalwahlen für kreisangehörige Kommunen
  • Vorbereitung und Durchführung folgender Wahlen:
      • Europawahl
      • Bundestagswahl
      • Landtagswahl
      • Kommunalwahl

Finanzaufsicht

Sachgebiet Finanzaufsicht

  • Haushaltsrechtliche Aufsicht über die Städte, Gemeinden und Zweckverbände
  • Genehmigungsbehörde in haushaltsrechtlichen Angelegenheiten
  • Präventive Beratung zu haushaltsrechtlichen Problemstellungen
  • Ausfertigung gemeindewirtschaftlicher Stellungnahmen für Zuwendungsanträge

Ländliche Förderung

Sachgebiet Ländliche Förderung

Aufgabe des Sachgebietes Ländliche Förderung ist die Umsetzung des Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum (EPLR) Sachsen mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) und mit Mitteln des Bundes und der Länder aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) entsprechend der jeweils geltenden Förderbestimmungen.

LEADER-Förderung

Die jeweiligen LEADER-Gebiete bestimmen Fördergegenstände und Konditionen in ihren Entwicklungsstrategien (LES) im Rahmen der  Richtlinie LEADER/2014

LEADER-Gebiete im Vogtlandkreis:

 Förderung von:

  • Um- oder Wiedernutzungen vorhandener Bausubstanz
  • Abbrüchen
  • Infrastrukturmaßnahmen
  • wirtschaftlichen, touristischen Projekten
  • Vorhaben der nichtgewerblichen Grundversorgung
  • Mobilität der soziokulturellen Infrastruktur
  • Erhaltung ländlichen Kulturerbes sowie siedlungsökologische Maßnahmen

Fragen zur Antragsstellung: