Unterhaltsvorschuss
Allgemeine Informationen/ Voraussetzungen
Für Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Elternteile Beratungsleistungen in Anspruch nehmen oder Unterhaltsvorschussleistungen beantragen. Zusätzliche Informationen sind auch über das Amt24 abrufbar.
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung
Über die nebenstehende Randleiste "Formulare" bzw. über Unterhaltsvorschussleistungen im Amt24 sind der Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen, das Merkblatt zur Antragstellung bzw. zu den einzureichenden Unterlagen und weiterführende Informationen abrufbar.
- Antragsformular und Unterlagen lt. Merkblatt (siehe Dokomente in Randspalte nebenstehend) bzw. Antrag Amt24 (Antrag online am PC ausfüllbar)
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
wenn vorhanden:
- Scheidungsurteil
- Unterlagen über die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Hinweise Sachbearbeiter
Die Sachbearbeitung von Unterhaltsleistungen ist abhängig vom Wohnort und für die Stadt Plauen darüber hinaus vom Anfangsbuchstaben zum Familiennamen des Kindes. Bitte geben Sie oben stehend im Feld "Ihr Wohnort" den relevanten Wohnort ein, klicken den Balken "Anzeigen" an und wählen nach Anzeige in der rechten Randspalte einen bzw. den zutändigen Mitarbeiter aus.
Bei Erstanfragen steht zudem der zentrale Bürgerinformationsservice oder das unten stehende Sekretariat des Fachbereiches zur Verfügung. Falls bekannt, können Sie auch den für Sie bisher zuständigen Mitarbeiter direkt kontaktieren (siehe Mitarbeiter-Verzeichnis).
Postplatz 5
08523 Plauen
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Telefon: 03741 300 3342
Fax: 03741 300 4067
E-Mail schreiben
Raum: 2.4.30
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