Amtliche Trichinenuntersuchung
- Hausschwein
- Pferd
- Nutria
- Wildschwein
- Dachs
besteht eine Verpflichtung zur Untersuchung auf Trichinellen („Trichinen“).
Dies muss berücksichtigt werden, Details sind mit dem zuständigen amtlichen Untersucher abzustimmen. Erst nach dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses darf mit der weiteren Verarbeitung und vor allem dem Verkauf begonnen werden.
Hinweise für Jagdausübungsberechtigte
- Die Untersuchungsergebnisse sind über die Links auf der rechten Seite nach
Wochentagen sortiert für die Jäger abrufbar. - ab 02.12.2019 gibt es neue Festlegungen zur Befundfreigabe der amtlichen Trichinenuntersuchung
- Coronavirus-Geschehen - Trichinenuntersuchung weiterhin sichergestellt
Bitte beachten Sie dazu unsere Informationen für Jägerinnen und Jäger - Die Ergebnisse der ASP-Untersuchung sind über den Link auf der rechten Seite tagesaktuell abrufbar.
- Aktuelle Hinweise an die Jägerschaft zum Transport von ASP-Proben sowie ein Hinweis zur gemeinsamen Abgabe der ASP-Blutprobenröhrchen und der Trichinenproben
Im Geoportal des Vogtlandkreises sind die Zuständigkeitsregelungen/Fleischuntersuchungsbezirke abrufbar.
Die Standorte der Trichinenproben-Sammelkästen sehen Sie ebenfalls im Geoportal des Vogtlandkreises, den Link dazu finden Sie nebenstehend.
- Untersuchungszeiten regulär und Untersuchungszeiten im Zeitraum Tag der Deutschen Einheit und Reformationstag 2023
Information für Jägerinnen und Jäger:
- Coronavirus-Geschehen - Trichinenuntersuchung weiterhin sichergestellt
- Trichinenuntersuchung von Schwarzwild ab dem 01.01.2018 gebührenfrei
- Vermarktung von Wild, Wildfleisch und Wildfleischerzeugnissen durch den Jäger
Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt Vermarktung von Wild.