Tote Tiere und Schlachtabfälle
in Wald und Flur?
Informationen zur Entsorgung von toten Tieren und Schlachtabfällen
Immer wieder kommt es vor, dass Spaziergänger im Wald auf unansehnliche Überreste von Tieren stoßen. Häufig handelt es sich dabei allerdings nicht etwa um Fallwild, sondern um illegal entsorgte Tierkörper oder Schlachtabfälle!
Manch einer scheint sich nicht bewusst zu sein, dass alle toten Tiere, mit Ausnahme von Wildtieren, dem Tierkörperbeseitigungsrecht unterliegen. Tierkörper, Schlachtabfälle und andere tierische Nebenprodukte können zu einem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier werden, sofern sie nicht fachgerecht entsorgt werden. Daher besteht für diese Materialien eine Beseitigungspflicht. Der Weg der Entsorgung ist dabei genau vorgegeben. Diese Beseitigungspflicht besteht selbstverständlich auch für tierische Abfälle aus Hausschlachtungen.
Bei Unsicherheiten bezüglich der Entsorgung erhält man Auskunft beim Amt für Abfallwirtschaft und beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises.
In Sachsen ist der Zweckverband TBA Sachsen in Lenz mit der Entsorgung und Abholung von Tierkörpern, Schlachtabfällen und anderen tierischen Nebenprodukten beauftragt. Fallen in Ihrem Haushalt oder Betrieb entsorgungspflichtige Produkte an, ist es Ihre Pflicht, dies dem Zweckverband zu melden und bei der Abholung mitzuwirken. Die Kontaktdaten des Zweckverbandes TBA Sachsen sind:
Tierkörper privat gehaltener Kleintiere und Exoten
Ausnahmen für Jäger
Abfall aus Gastronomiebetrieben