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Afrikanische Schweinepest - weitere Maßnahmen zur Verhütung in Sachsen und im Vogtlandkreis

Die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Sachsen zu verhindern, stellt uns gerade in diesen Krisenzeiten vor eine große Herausforderung. Die Seuche drückt langsam aber stetig weiter aus Polen westwärts.
Am 26. März 2020 wurde ein Wildschweinkadaver circa 10 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt gefunden. Zudem gab es im letzten Monat zwei Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in großen polnischen Hausschweinebeständen, welche im direkten räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Afrikanischen Schweinepest-Geschehen bei Wildschweinen in Westpolen stehen.

Die Landesdirektion Sachsen hat am 15.04.2020 eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (AFB), gerichtet an alle Jagdausübungsberechtigten im Freistaat Sachsen, erlassen.

Dabei geht es um die Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten beim Fund von verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fall- und Unfallwild) sowie um krank erlegte Wildschweine.

Die Jagdausübungsberechtigten werden durch unser Amt über die Vorgehensweise im Vogtlandkreis persönlich informiert.

Ein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zum  Monitoring gesund erlegter Wildschweine auf Klassische Schweinepest und Afrikanische Schweinepest vom 14.04.2020 regelt die Verfahrensweise im Jahr 2020. Gesund erlegte Wildschweine sind stichprobenartig virologisch auf die Afrikanische Schweinepest und serologisch auf die Klassische Schweinepest zu untersuchen.

Neu ist, dass für die Untersuchungen zusätzlich zum Serumröhrchen (graue Kappe) ein EDTA-Röhrchen (rote Kappe) mit Blut zu füllen ist. Nähere Hinweise erhalten die Jagdausübungsberechtigten durch unser Amt.

Den Untersuchungsantrag für diese Blutproben finden Sie hier.