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Afrikanische Schweinepest erstmals in Deutschland aufgetreten

ASP in der Lausitz (Stand: 24.09.2020)

Am 10.09.2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Spree-Neiße-Kreis in der Gemeinde Schenkendöbern (Ortsteil Sembden) erstmals amtlich festgestellt. Ein Spaziergänger hatte den bereits stark verwesten Kadaver auf einem abgeernteten Maisfeld gefunden. Nachdem die ASP seit November 2019 immer näher an die deutsch-polnische Grenze herangerückt ist, war es für Experten nur noch eine Frage der Zeit, wann das erste infizierte in Deutschland entdeckt wird.

Der einberufene Tierseuchenkrisenstab des Landkreises Spree-Neiße hat die erforderlichen Restriktionszonen (Kernzone, gefährdetes Gebiet und Pufferzone) eingerichtet.

Die Kernzone erstreckt sich auch auf den Landkreis Oder-Spree. Die ursprünglich 39km2 umfassende Kernzone musste durch weitere Funde (Stand 22.09.2020: 19 positive Wildschweine) inzwischen auf 150km2 erweitert. Sie hat einen Umfang von 60km. Die Kernzone wurde mit einem mobilen elektrischen Zaun komplett abgeschlossen. In der Kernzone wird weiter intensiv nach Fallwild gesucht. Sie darf von unbefugten Personen nicht betreten werden.  

Das gefährdete Gebiet hat eine Fläche von 1500km2. Der Radius beträgt ca. 20 – 25km um den ersten Fundort in Sembden. Das gefährdete Gebiet erstreckt sich auf drei Landkreise: Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald. Im gefährdeten Gebiet herrscht zunächst absolute Jagdruhe um die Wildschweine nicht aufzuschrecken.

Die Pufferzone, welche sich an das gefährdete Gebiet anschließt, hat eine Fläche von 2257km2 und reicht bis an die sächsische Landesgrenze.

 Die ASP ist für den Menschen ungefährlich. Der Erreger ist nicht auf den Menschen übertragbar. Für das ASP-Virus sind Haus- und Wildschweine empfänglich. Die Tiere bekommen Fieber, Magen-Darm-Beschwerden, verlieren an Gewicht, weil sie nicht mehr fressen. Möglich sind auch Husten, Atemnot und Hautverfärbungen.

Das Virus wird durch direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen. Aber auch eine indirekte Übertragung über kontaminierte Geräte und tierische Produkte (Rohwürste, nicht erhitzte Fleischwaren, Geräuchertes) ist möglich.

Verbraucher sollten Speiseabfälle daher nicht offen entsorgen und nicht wegwerfen. Die Verfütterung von nicht erhitzten Speiseabfällen an Hausschweine ist verboten.

Wenn ein Wildschweinkadaver in Wald oder Flur entdeckt wird, sollte der Kadaver nicht berührt werden. Bitte informieren Sie das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (03741/300-3601) oder den zuständigen Jagdausübungsberechtigten (soweit bekannt). Informationen zu Kadaverfunden nehmen auch die Polizei und die Rettungsleitstelle (0375/19222) entgegen.