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Aktuelles Geflügelpestgeschehen - Stand 10.03.2021

Erhöhte Wachsamkeit der Geflügelhalter notwendig

Die Geflügelpest breitet sich weiter ungebremst in Deutschland aus. Betroffen sind Wildvögel und Nutzgeflügelbestände. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt die Lage wie folgt ein:  „In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 über 650 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln, 66 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks festgestellt worden. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen ……….. wird als hoch eingestuft.“

In Sachsen wurde das Virus im November 2020 bei einer Wildente in Torgau festgestellt. Es folgten Ausbrüche im Dezember 2020 in Nutzgeflügelbeständen (Hühner, Gänse) im Landkreis Nordsachsen. Mittlerweile sind in Sachsen folgende Landkreise betroffen: Landkreis Leipzig, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen, Görlitz, Bautzen, Stadt Dresden, Zwickau und Mittelsachsen.

Auch in unseren benachbarten Bundesländern Thüringen (Kyffhäuserkreis, Nordhausen) und Bayern sind viele Ausbrüche zu verzeichnen. Geografisch nahe sind Ausbrüche in Bayreuth und Tirschenreuth zu nennen.

Sämtliche Geflügelpestfälle in Deutschland können über das Portal TSIS unter www. tsis.fli.de abgerufen werden.

Im Nachbarland Tschechien ist bisher vor allem die Region Südböhmen betroffen.

Wir möchten alle Geflügelhalter erneut zur Überprüfung ihrer Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen aufrufen. Gewerbliche Geflügelbetriebe können dazu eine auf der Internetseite des FLI eingestellten „Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest)“ nutzen. Für Kleinhaltungen gibt es auf der gleichen Seite ein „Merkblatt zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“.

Sollten Bürger gehäuft tote Wildvögel an einem Ort auffinden, sollte unbedingt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises unter

03741/3003601 oder veterinaeramt@vogtlandkreis.de

unter Nennung der Vogelart, des Fundortes und der Anzahl der Tiere informiert werden.

Im Vogtlandkreis haben die bisher verfügten Gebiete mit Aufstallungspflicht (Gemeinden Pöhl und Neuensalz sowie ein Gebiet des Plauener Ortsteils Chrieschwitz) weiterhin Gültigkeit. Auf Grund der sehr dynamischen Lage können sich hier in den nächsten Tagen jedoch Änderungen ergeben. Darüber werden wir weiter informieren.