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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung vo Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen

Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen
Bestimmungen, Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe.

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