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Bildung und Teilhabe

"Nicht die Schule ist die beste, in welcher die Kinder die meisten Kenntnisse empfangen, sondern diejenige, in welcher die Kinder auf dem Wege der Selbsttätigkeit sich ihre Bildung erarbeiten."

Karl Kehr (1830 - 1885), deutscher Lehrer und pädagogischer Schriftsteller

Lässt es Ihre finanzielle Situation nicht zu, dass Ihr Kind  einen Sportverein besucht, Unterricht in der Musikschule nimmt, eine Lernförderung erhält, am gemeinsamen Mittagessen in der Schule teilnimmt oder bei Schulausflügen dabei sein kann, dann haben Sie die Möglichkeit, wenn Ihr Kind

  • unter 25 Jahre alt ist,
  • Sie Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe,
  • Wohngeld,
  • Kindergeldzuschlag oder
  • Asylbewerberleistungen erhalten,

Unterstützungsleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu  beantragen.

Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, den Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen, die Möglichkeit zu eröffnen, gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit wahrzunehmen.


Unsere Leistungen für Sie

Bildungspaket, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen (Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld)

Hinweise zur Geltendmachung der Bedarfe auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Geltendmachung der Bedarfe auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bestätigung der Schule/ der Kindertageseinrichtung über die Durchführung eines/ r eintägigen/ mehrtägigen Ausfluges/ Klassenfahrt

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung

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