Inhalt

Hilfe für Blinde

"Die Schönheiten der Seele sieht nur der Blinde."

 Billy

Sind Sie

  • blind
  • hochgradig sehbehindert
  • gehörlos oder haben Sie ein
  • schwerstbehindertes Kind

dann können Sie in Sachsen zum Ausgleich einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich erhalten.

Die auf Antrag gewährte Leistung ist  eine einkommens- und vermögensunabhängige monatliche Geldleistung.

Unsere Leistungen für Sie

Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche beantragen

Weitere Leistungen

Blindenhilfe