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Erzeugung, Beförderung & Entsorgung von Abfällen | Industrie & Gewerbe

Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle umweltverträglich zu erzeugen, zu befördern und zu entsorgen, ist das Gebot vieler gesetzlicher Vorgaben. Damit diese eingehalten werden, machen wir Ihre Abfallwege nachvollziehbar und kontrollieren das Einhalten vorgeschriebener Entsorgungsregelungen.

Hinweise zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Die Verordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen und regelt die getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverendung und Recycling für diese Abfälle. Weiterhin enthält Sie Pflichten für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.

Merkblätter für die GewAbfV finden Sie rechts unter der Überschrift Dokumente, den Gesetzestext unten unter der Überschrift Rechtsgrundlagen. Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link rechts unten zur Webseite des SMEKUL Sachsen zur GewAbfV.

Unsere Leistungen für Sie im Einzelnen:

Abfallerzeugung

  • Erteilen von Abfallerzeugernummern
  • Prüfen der Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall
  • Entgegennehmen und Prüfen von Entsorgungskonzepten

Abfallbeförderung

  • Erteilen von Erlaubnissen für‘s Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln mit gefährlichen Abfällen
  • Erteilen von Abfallbeförderernummern sowie Bevollmächtigten- und Makler-/Händlernummmern

Abfallentsorgung

  • Überwachen von Abfallentsorgungsanlagen (außer Deponien)
  • Überwachen der Abfallentsorgung aus dem Gewerbe und der Industrie
  • Bestätigen von Einzel- und Sammelentsorgungsnachweisen
  • Kenntnisnahme von Einzel- und Sammelentsorgungsnachweisen im privilegierten Verfahren
  • Erteilen von Freistellungsnummern und Bestätigung von Nummernkontingenten für die Abfallentsorgung im privilegierten Verfahren
  • Erteilen von Abfallentsorgernummern

 

Rechtsgrundlagen