Radon, Licht, Erschütterungen
Radon
Im Vogtland ist in bestimmten Gebieten ein erhöhtes Aufkommen am natürlichen radioaktiven Edelgas Radon zu verzeichnen. Ihr Ansprechpartner ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
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Referat 54
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Licht
Kunstlicht im Außenbereich ist aus dem heutigen Alltagsgeschehen nicht mehr wegzudenken.
Es vermittelt uns Sicherheit und Wohlstand. Doch bringen die Lichtemissionen der Moderne auch negative Begleiterscheinungen mit sich:
Ebenso wie Lärm und Abgase kann auch das von Außenbeleuchtungen an Straßen und Gebäuden ausgehende Licht - je nach Art, Ausmaß oder Dauer - eine erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft darstellen.
Licht emittierende Anlagen müssen deshalb so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen dem Stand der Technik gemäß verhindert oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Doch objektiv zu beurteilen, ab wann Licht als Belästigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 3 Abs. 1) gilt, ist aufgrund zahlreicher subjektiver Merkmale meist schwierig. Hier hilft die Licht-Leitlinie, Lichteinwirkungen neutral und sachlich zu beurteilen. Das gilt auch für Anlagen, die nicht dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen.
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- Licht emittierende Anlagen in:
Industrie- und Gewerbe, Sport- und Freizeitbereich, Straßenverkehr - Raumaufhellung durch einfallendes Licht
- Blendung durch eine Lichtquelle
Rechtsgrundlagen
Erschütterungen
Unter Erschütterungen werden durch Körperschall verursachte mechanische Schwingungen verstanden. Je nach deren Schwingungsamplitude und Frequenzinhalt können Menschen durch sie belästigt oder gesundheitlich beeinträchtigt werden. Gebäude können geschädigt, sensible Geräte gestört werden. Besonders wenn Erschütterungen im Wohnbereich auftreten, kann es bereits ab Überschreitung der Fühlschwelle zu Belästigungen kommen.
Ursachen für Erschütterungen
- Industrielle oder gewerbliche Herkunft, zum Beispiel:
Pressen, Schmiedehämmer, Stanzen, Verdichtungsgeräte, Webstühle, Sägegatter, Rüttelanlagen, Blockheizkraftwerke - Baustellen, zum Beispiel:
Vibratoren, Sprengungen - Verkehr, vor allem Schienenverkehr
Messung, Beurteilung, Verminderung
Grundlage für die Ermittlung von Schwingungsgrößen sowie Einwirkungen auf bauliche Anlagen und den Menschen bildet die DIN 4150 -1 bis 3.
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- Hinweise des Länderausschuss für Immissionsschutz | LAI
- Weiterführende Informationene und zuständige Ansprechpartner
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