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Brunnen und Erdwärme

Arbeiten, die in das Grundwasser hineinreichen, müssen bei den zuständigen Behörden im Vorfeld der Bohrung angezeigt werden. Das gilt auch dann, wenn man einen Brunnen errichtet oder sonstige Bohrungen vornimmt, die bis ins Grundwasser reichen. Die Bohrproben und sonstiges Beobachtungsmaterial müssen dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorgelegt werden.

Das sollten Sie wissen

 

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