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Welche Ausbildung ist förderfähig?

 

Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
2. Berufsfachschulen einschl. der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10,
3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
4. Berufsfachschulklassen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijahrigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. als "Staatlich geprüfter Techniker") vermitteln,
5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
7. höhere Fachschulen und Akademien,
8. Hochschulen.
Ein Schüler, der eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besucht, erhält nur dann Förderung, wenn er nicht bei den Eltern wohnt und notwendig auswärtig untergebracht ist.

Ein Schüler ist notwendig auswärtig untergebracht, wenn
1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte (z.B. wegen der Entfernung)nicht erreichbar ist,
2. er einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war,
3. er einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.