Freiwilliger Landtausch und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Die Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein wichtiges Instrument zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse von getrennten Boden- und Gebäude- bzw. Anlageneigentum im ländlichen Raum. Oft stehen immer noch Anlagen landwirtschaftlicher Betriebe oder Eigenheime auf fremden Grund- und Boden.
Im Rahmen des Freiwilligen Landtausch und der Bodenordnungsverfahren werden in der DDR-Zeit entstandene besondere Eigentumsverhältnisse im Zusammenhang mit zur Errichtung von Gebäuden und Anlagen begründeten Nutzungsrechten bzw. der Billigung staatlicher Stellen errichteter Gebäude in BGB-konforme Rechtsverhältnisse überführt.
Im Landratsamt Vogtlandkreis ist die Flurbereinigungsbehörde die zuständige Behörde zur Durchführung der Verfahren, sie wird auf Antrag tätig. Die Kosten des Verfahrens trägt das Land.
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