Amt für Abfallwirtschaft
Aufgabe des Amtes ist die Sicherung der kommunalen Abfallwirtschaft als Bestandteil der Daseinsvorsorge im Vogtlandkreis.
Dazu geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Impulse und Vorschläge zur Entwicklung und zum Ablauf der Abfallwirtschaft. Sie beraten den Kreistag und seine Ausschüsse und erarbeiten mit diesen die rechtlichen Grundlagen der kommunalen Abfallwirtschaft, die Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung.
Zur Umsetzung der Regelungen der Abfallsatzungen werden durch das Amt Konzepte erstellt, die Unternehmen mit den Entsorgungsleistungen beauftragt, die Abfallgebühren bei den Gebührenpflichtigen erhoben und die ordnungsgemäße Anwendung der Abfallsatzungen überwacht.
Außerdem beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Abfallerzeuger kompetent zu allen Fragen rund ums Thema Abfall und zu den Regelungen der Abfallsatzungen.
Satzungsrecht/Widersprüche
Aufgabenbereich
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes sind zuständig für die Erhebung von Abfallgebühren und der Erfassung der Gebührenpflichtigen.
Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Gestaltung der Abfallsatzungen nach den Vorgaben des Kreistages und seiner Ausschüsse, die Durchsetzung der satzsseitigen Regelungen und die Verfolgung von Verstößen gegen die geltenden Abfallsatzungen.
Nachfolgend finden Sie einige Links zu verschieden Themen aus dem Aufgabenbereich:
An-, Um- und Abmeldung zur Abfallwirtschaft
Abfallgebühren
Finanzen/Haushalt
Aufgabenbereich
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes sind unter anderem zuständig für die Finanz- und Haushaltsplanung sowie Überwachung des Gebührenhaushalts, Gestaltung und Kontrolle der Entsorgungsverträge, Bearbeitung von Insolvenzvorgängen in der Abfallwirtschaft, Gebührenkalkulation, Erstellung der Abfallbilanz und den Vertrieb von Restabfallsäcken.
Ansprechpartner für Abfallgebühren und Meldeangelegenheiten
Bitte klicken Sie in Ihr Gemeindegebiet, um mehr angezeigt zu bekommen!
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