Ökologische Aufwertung von Flächen (Kompensationsmaßnahmen), Nutzung von Ökokontomaßnahmen (Ökopunkte kaufen)
Allgemeine Informationen
Handel mit Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 10, 11 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
Haben Sie als Investor* wegen Eingriffen in Natur und Landschaft für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu sorgen, können Sie in Sachsen bereits vorgezogen umgesetzte Ökokontomaßnahmen zur Anrechnung bringen. Geeignete Ökokontomaßnahmen führen die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Kompensationsflächenkataster.
Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft schafft die Ökoflächenagentur Sachsen (Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements (SIB)) ein Angebot an geeigneten Maßnahmeflächen sowie vorgezogenen umgesetzten Ökokontomaßnahmen. Dieses Angebot steht privaten wie öffentlichen Akteuren zur Verfügung.
- Die Exposés zu den verfügbaren Ökokontomaßnahmen veröffentlicht das ZFM im Internet.
- Der Nutzung einer Ökokontomaßnahme zur Kompensation eines Eingriffs wird der Abschluss eines Vertrages zum Kauf von Ökopunkten zwischen dem Eingreifer und dem ZFM vorausgesetzt.
- Die Zuordnung der Ökokontomaßnahme als Kompensation erfolgt im Rahmen der Genehmigung des Eingriffs.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion
Verfahrensablauf
- Anfragen zur Nutzung von Ökokontomaßnahmen stellen Sie direkt an die Ökoflächenagentur Sachsen oder an die zuständige Untere Naturschutzbehörde.
- Zur Verfügung stehende Ökokontomaßnahmen der Ökoflächenagentur Sachsen sowie Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des ZFM. Die Ökoflächenagentur Sachsen unterbreitet Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Nutzung einer Ökokontomaßnahme und stimmt den weiteren Verfahrensablauf mit Ihnen ab.
Erforderliche Unterlagen
- Festlegungen oder Vorabstimmungen zu Umfang und Art von Kompensationsverpflichtungen.
- Angaben zum Vorhaben und zum Vorhabensträger.
Fristen
je nach Stand des baurechtlichen Verfahrens
Kosten (Gebühren)
abhängig von der gewählten Maßnahme
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Erwerb von Ansprüchen aus dem Ökokonto-Angebot sind mit der Zahlung alle Herstellungs-, Pflege- und Sicherungskosten abgegolten.
- Die Maßnahmen sind rechtlich gesichert und beinhalten die langfristige Pflege und Erfolgskontrolle
- Die Maßnahmen wurden von den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden als geeignete Kompensationsmaßnahmen anerkannt.
Rechtsgrundlage
- § 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Ökokonto und das Kompensationsflächenkataster (Sächsische Ökokonto - Verordnung-SächsÖKoVO) - Eignung von Flächen und Maßnahmen
- § 5 SächsÖKoVO - Anerkennung und Anrechnung von Ansprüchen
- § 7 SächsÖKoVO - Handel mit Ansprüchen auf Anrechnung
Freigabevermerk
Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. 19.01.2024
Weitere Informationen
- Ökologische Aufwertung von Flächen (Kompensationsmaßnahmen), Zustimmung beantragen (Ökokonto-Maßnahme)
Amt24-Leistungen - Ökokonto-Angebote
Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) - Ökokonto, Kompensationsflächenkataster
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Bearbeitungsdauer
ein bis zwei Wochen