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Meldung zur Abfallentsorgung

Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen, Anerkennung als Prüfstelle beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Bestätigung als Labor für die Untersuchung von Abwässern gemäß Eigenkontrollverordnung (EigenkontrollVO)

Fällt in einem Unternehmen Abwasser an, für das Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor der Vermischung nach Abwasserverordnung bestehen, ist ein amtlich bestätigtes Labor mit den Abwasseruntersuchungen zu beauftragen. Die Bestätigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 14.12.2023

Voraussetzungen

  • variabel

Die Voraussetzungen sind abhängig von Faktoren, wie dem beschäftigten Personal, der Laborausstattung und Analytik sowie der Qualitätssicherung.

Verfahrensablauf

  1. Die Bestätigung nach Eigenkontrollverordnung beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle.
  2. Sie nehmen an den regelmäßig angebotenen länderübergreifenden Ringversuchen "Elemente" und "Summenparameter" teil und erhalten eine fachliche Bewertung.
  3. Die Bescheinigung wird Ihnen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erteilt.
  4. Die Bekanntgabe als bestätigtes Labor erfolgt in einer Liste im Internetportal der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft.

Der erforderliche Fragebogen, das Merkblatt sowie die Liste der bestätigten Labore sind im Internetauftritt des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abrufbar. Auf der Internetseite der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft werden die aktuellen Ringversuche bekanntgegeben. (siehe -> Weitere Informationen)

Erforderliche Unterlagen

  • Fragebogen für Ringversuchsteilnehmer für die Bestätigung von Laboren nach § 2 Absatz 2 Eigenkontrollverordnung
  • Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an einschlägigen Ringversuchen
  • gegebenenfalls Akkreditierungsurkunde

Fristen

Gültigkeit der Bestätigungen: in der Regel bis zur erfolgreichen Teilnahme an den nächsten Ringversuchen

Kosten (Gebühren)

Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

Hinweise (Besonderheiten)

Eigenkontrolle in eigener Regie

  • Unternehmen, die die Eigenkontrolle in eigener Regie durchführen möchten, beantragen die Bestätigung bei der örtlich zuständigen Wasserbehörde (in der Regel: untere Wasserbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung).
  • Zum Nachweis der Voraussetzungen kann ebenfalls der Fragebogen für Ringteilnehmer verwendet werden.

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