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Meldung zur Abfallentsorgung

Eierpackstelle, Zulassung und Kennnummer beantragen

Allgemeine Informationen

Erlaubnis zum Sortieren von Eiern einschließlich der Erteilung einer Kennnummer gemäß Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 589/2008

Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren, kennzeichnen sowie abpacken und/oder umpacken. Eierpackstellen dürfen nur betrieben werden, wenn sie von der zuständigen Behörde auf Antrag marktrechtlich zugelassen sind und eine Packstellen-Kennnummer mitgeteilt bekommen haben.

Es werden als Packstellen nur Betriebe zugelassen, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie müssen über die folgenden technischen Anlagen verfügen, die für die ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind:

  • eine automatische oder dauernd besetzte Durchleuchtungsanlage, die die Qualitätsprüfung der einzelnen Eier ermöglicht
  • Geräte zur Feststellung der Luftkammerhöhe
  • eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen
  • eine oder mehrere geeichte Waagen zum Wiegen der Eier
  • Geräte zum Kennzeichnen von Eiern (wenn die Eier in der Packstelle mit einem Erzeugercode versehen werden)

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular (Original)

Kosten (Gebühren)

Verfahrensgebühr: EUR 13,00 bis EUR 420,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 26.08.2021

Verfahrensablauf

Die Zulassung als Packstelle beantragen Sie unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Wird Ihrem Antrag stattgegeben, teilt Ihnen die Behörde die Kennnummer mit, die Sie für die Kennzeichnung benötigen.

Hinweis: Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

 

Fristen