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Meldung zur Abfallentsorgung

Hauptuntersuchung

Allgemeine Informationen

Die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie beinhaltet seit dem 01.01.2010 auch die früher gesondert durchzuführende Abgasuntersuchung. Ohne bestandene Hauptuntersuchung und somit auch Abgasuntersuchung ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt.

Mit der Hauptuntersuchung wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug den technischen Vorschriften entspricht. Bei der Abgasuntersuchnung wird speziell das Abgasverhalten überprüft. Beide Untersuchungen werden zusammen durchgeführt. Der Abgasuntersuchungsteil kann aber auch von dafür speziell anerkannten Kfz-Werkstätten vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Bei der Hauptuntersuchung wird das Ergebnis dieser Werkstattprüfung dann berücksichtigt.

Ansprechstelle

Eine Auswahl an Prüforganisationen

Voraussetzungen

In der Regel werden bei einer Hauptuntersuchung die folgenden Bereiche geprüft:

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
  • sonstige Ausstattung
  • Umweltverträglichkeit (Abgas- und Geräuschverhalten, Verlust von Öl und anderen Flüssigkeiten)
  • Sichtverhältnisse
  • Identifizierung des Fahrzeugs

Tipp: Viele Prüforganisationen bieten auf ihrer Internetseite eine entsprechende Checkliste an.

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie sich eine Prüforganisation und vereinbaren Sie, wenn nötig, einen Termin zur Hauptuntersuchung. Viele Prüforganisationen führen Hauptuntersuchungen auch außerhalb ihrer Filialen, beispielsweise in Autowerkstätten, durch.
  • Eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur untersucht Ihr Fahrzeug und stellt etwaige Mängel fest.
  • Am Ende der Untersuchung erhalten Sie einen Untersuchungsbericht.
    • Hat Ihr Fahrzeug die Prüfung bestanden, erhält es eine neue Plakette, die den Monat und das Jahr für die nächste Pflichtuntersuchung anzeigt. Außerdem wird diese Frist in die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise in den Fahrzeugschein eingetragen.
    • Hat es die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie einen Mängelbericht. Nach Beseitigung der Mängel können Sie das Fahrzeug erneut prüfen lassen.
    • Ein verkehrsunsicheres Fahrzeug dürfen Sie nicht mehr auf öfftlichen Straßen bewegen.

Hinweis: Der Untersuchungsbericht muss grundsätzlich nicht im Fahrzeug mitgeführt werden, ist aber bis zur nächsten Untersuchung aufzubewahren und auf Verlangen zuständigen Behörden vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen (zum Beispiel Abdrucke der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder Abnahmebescheinigungen für Fahrzeugteile)
  • gegebenenfalls: Nachweis über vorangegangene Abgasuntersuchung
  • bei Flüssiggasanlagen: Nachweis der Gasanlagenprüfung

Kosten (Gebühren)

  • Die Kosten variieren zwischen den Prüforganisationen und hängen auch von der Art des Fahrzeugs ab. Bei einem Pkw mit geregeltem Katalysator sollten Sie inklusive der Abgasuntersuchung beispielsweise mit EUR 100,00 bis EUR 140,00 rechnen.
  • Wenn Sie die Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate nach dem vorgegebenen Datum durchführen lassen, wird ein 20-prozentiger Aufschlag fällig. Daneben droht bei Verkehrskontrollen eine Geldbuße durch die Polizei.

Rechtsgrundlage

Fristen

  • Je nach Fahrzeugart:   
    • einmal im Jahr oder alle zwei Jahre
    • Bei erstmals zum Verkehr zugelassenen Pkw (Neuwagen): nach drei Jahren
  • Die vorgeschriebenen Zeitabstände der Hauptuntersuchungen finden Sie für alle Arten von Fahrzeugen detailliert aufgelistet in der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
  • Die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Sie müssen die Untersuchungen daher unbedingt rechtzeitig vorher oder zum genannten Datum durchführen lassen.