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Meldung zur Abfallentsorgung

Investive Förderung von Angeboten zur gleichberechtigten Teilhabe bei Behinderung oder psychischer Krankheit (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben nach der Richtlinie zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL "Investitionen Teilhabe"), Nr. 04731

Der Freistaat Sachsen beteiligt sich auf Antrag an Investitionen in Einrichtungen, Dienste und Angebote, mit denen Menschen mit Behinderungen, psychischen oder Suchterkrankungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilhaben können.

Welche Einrichtungen können eine Förderung erhalten?

  • Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche
  • Wohnstätten für erwachsene Menschen mit Behinderungen (einschließlich Außenwohngruppen)
  • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Förder- und Betreuungsbereiche
  • sonstige Einrichtungen, Dienste und Angebote (z. B. ambulante Angebote, Beratungsstellen)

Welche Maßnahmen werden mitfinanziert?

  • Neubau, Sanierung, Modernisierung
  • Erhalt der für diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen, Dienste und Angebote
  • barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen

Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • bei überregionalen Einrichtungen: bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben

Eigenanteil

  • antragstellende Einrichtung: mindestens 10 %
  • Landkreis / kreisfreie Stadt (Dresden, Leipzig, Chemnitz): mindestens 10 %

Ausgenommen hiervon sind überregionale Einrichtungen sowie eine reine Ausstattungsförderung.

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise

  • Ausgaben für einen Um- und Ausbau dürfen 75 % der Ausgaben für einen Neubau nicht überschreiten.
  • Alle anderen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Träger der Einrichtung
  • für Maßnahmen zur Barrierefreiheit: die jeweiligen Eigentümer 

Weitere Voraussetzungen

  • Nachweis des bestehenden Bedarfs
  • Das Grundstück / Gebäude muss Eigentum der oder des Antragstellenden sein oder zur Nutzung ein langfristiges Erbbaurecht mit entsprechender Zweckbindung bestehen.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Bestätigung des Bedarfs entsprechender Angebote durch das Landratsamt (in Dresden, Leipzig und Chemnitz durch die Stadtverwaltung)
  • bei Behindertenwerkstätten zusätzlich: Bestätigung durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Tipp: Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Förderung kleiner Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren

Im Rahmen des Programmes Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" ist eine finanzielle Unterstützung für Investitionen bis zu EUR 25.000 für Projekte möglich, die bestehende Barrieren vor Ort abbauen. Die Zuwendungen werden an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Investoren ausgereicht.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 31.08.2021

Weitere Informationen