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Meldung zur Abfallentsorgung

Mietspiegel anfordern

Allgemeine Informationen

Mietspiegel nach § 558 c und § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Mietspiegel werden beispielsweise zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens des Vermieters* herangezogen.

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist hingegen ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretung der Mieter und Vermieter anerkannt worden ist.

Aktualisierung des Mietspiegels

  • Einfache Mietspiegel werden in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert.
  • Qualifizierte Mietspiegel sind nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Verfahrensablauf

Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie den Mietspiegel

  • persönlich dort abholen,
  • schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestellen oder
  • auf den Internetseiten der Behörde herunterladen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

keine

Kosten (Gebühren)

  • gedruckte Broschüren: meist eine Schutzgebühr von bis zu EUR 5,00
  • für den Postversand: Portokosten

Tipp: Häufig werden die Broschüren als kostenfreier Download auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angeboten.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Festlegung, ob und auf welchen Mietwohnraum der Mietspiegel der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder des Gemeindeverbandes anwendbar ist (Angaben im Mietspiegel)