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Verwaltungsleistungen

Rotes Kennzeichen für Oldtimer beantragen

Allgemeine Informationen

Das rote Oldtimerkennzeichen kann für Fahrzeuge ausgegeben werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gebracht wurden, weitestgehend dem Original entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind, der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen und nicht für den täglichen Gebrauch sind.

Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen und einer Ziffernfolge, beginnend mit "07".

Die Verwendung dieses Kennzeichens durch die Halterin oder den Halter ist allerdings auf folgende Fälle eingeschränkt:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen sowie der An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer

Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von EUR 46,00 für Krafträder beziehungsweise EUR 191,00 für alle übrigen Fahrzeuge.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Für die Zuteilung eines roten Oldtimer-Kennzeichens genügt in der Regel ein formloser Antrag. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Abstemplung der Kennzeichen

Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt. Außerdem wird ein Fahrzeugscheinheft ausgestellt, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig.

Hinweis! Jede Verwendung des Kennzeichens ist von Ihnen in einem besonderen Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch mit den vorgesehenen Angaben zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • bei Minderjährigen: zusätzlich
    • schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
  • Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung
  • Bestätigung des Halters, dass dieser an Oldtimerveranstaltungen teilnimmt und die Fahrzeuge dort einsetzen möchte
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Fahrzeugbrief, Kaufvertrag) für Fahrzeuge, die ohne Betriebserlaubnis sind

Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung). Über diese elektronische Versicherungsbestätigung werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

Kennzeichenschilder

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsgrundlage

Fristen

 keine