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Meldung zur Abfallentsorgung

Vereinssatzung, Änderungen dem Finanzamt melden

Allgemeine Informationen

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor, so müssen Sie diese dem Finanzamt spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

Daneben müssen angezeigt werden:

  • Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
  • Veränderungen des Vereinsvorstandes
  • Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
  • Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
  • Vereinsauflösung

Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Vereinssatzung kann in einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschluss über die Satzungsänderung oder
  • Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde

Fristen

  • Der Stadt- oder Gemeindeverwaltung müssen Sie Änderungen in der Vereinssatzung innerhalb eines Monats mitteilen.
  • Dem Finanzamt ist die geänderte Satzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder nach Aufforderung zu übermitteln.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

  • § 137 Abgabenordnung (AO) - Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 138 Absatz 1 AO - Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

Zuständige Stelle

Finanzamt