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    Restabfallbehälter bei der Entsorgung

Restabfall

Unter Restabfall versteht man den Abfall aus Haushalten und Gewerben, der durch Verunreinigung oder Vermischung keiner anderen getrennt gesammelten Abfallfraktion mehr zugeordnet werden kann.

Nicht zum Restabfall gehören beispielsweise Wertstoffe wie Glas, Pappe, Papier, Kunstoffverpackungen oder Schadstoffe wie Batterien, nicht getrocknete Farben und Lacke, Säuren und Laugen.

Restabfall wird über den Restabfallbehälter (schwarze Tonne) oder über kommunale Restabfallsäcke entsorgt.

 Häufig gestellte Fragen

Was gehört zum Restabfall?

Zum Beispiel:

  • Asche, Ruß und Kehricht,
  • nicht mehr tragbare Altkleider („Lumpen“) oder Schuhe, Stoffreste,
  • Babywindeln, Bunt- und Bleistiftreste,
  • Frittier- und Bratfette aus Haushalten, durchgehärtete Farben,
  • Flachspiegel, Haushaltsglas,
  • Hygieneartikel, Inkontinenzwindeln, Schminktücher, Watte,
  • Kerzen, Kleinabfälle aus Gummi, Kugelschreiberminen,
  • Küchen- und Speiseabfälle (wenn nicht der Kompostierung oder in Plauen der Biotonne zuführbar),
  • Keramik, Porzellan,
  • Staubsaugerbeutel,
  • alte Tapeten,
  • verschmutzte Verpackungen,
  • Zigarettenkippen

Wo muss ich Abfallbehälter beantragen?

Die Bestellung der Abfallbehälter muss schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) beim Amt für Abfallwirtschaft erfolgen.

Beachten Sie bitte, dass nur der Grundstückseigentümer oder ein von diesem Bevollmächtigter eine Anmeldung oder Behälteränderungen vornehmen darf. Für die Anmeldung zur Abfallentsorgung und die Bestellung von Abfallbehältern haben wir das folgende Formular für Sie vorbereitet:

Welche Größen gibt es und wie oft werden die Behälter geleert?

Folgende Behältergrößen können mit und ohne Schließsystem bestellt werden:

  • 80-Liter-Restabfallbehälter
  • 120-Liter-Restabfallbehälter
  • 240-Liter-Restabfallbehälter
  • 660-Liter-Restabfallbehälter
  • 1100-Liter-Restabfallbehälter

Die Restabfallbehälter können grundsätzlich im 14-täglichen Entsorgungsrhythmus zur Leerung bereitgestellt werden. Sie sind jedoch mindestens viermal im Jahr zur Leerung bereitzustellen. Die Leerungen der Restabfallbehälter werden mit dem eingebauten Transponder beim Leerungsvorgang elektronisch erfasst.

Wann werden die Abfallbehälter geleert?

Die Entsorgungstermine können Sie hier online abfragen.

Grundsätzlich gilt:

Die zu entleerenden Abfallbehälter sind am Leerungstag bis spätestens 06:00 Uhr, frühestens jedoch am Vortag vor dem Grundstück bereitzustellen.

Was muss man beim Befüllen der Restabfallbehälter beachten?

  • Der Restabfall darf keine brennenden oder glühenden Bestandteile enthalten.
  • Der Restabfall darf nicht eingepresst oder mit Wasser verdichtet (eingeschlämmt) werden.
  • Die Restabfallbehälter sind so zu befüllen, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Wenn der Deckel nicht mehr vollständig auf dem Rand aufliegt, ist der Behälter überfüllt und wird nicht geleert.
  • Restabfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen, Festfrieren oder aus anderen Gründen nach dem Schüttvorgang im Abfallbehälter verbleiben, werden nicht nachentsorgt. Es besteht kein Anspruch auf eine Gebührenminderung oder Nachleerung.

Wie sind Restabfallbehälter und Biotonnen bereitzustellen?

Seit dem 02.01.2019 werden die Leerungen von Restabfallbehältern und Biotonnen mittels eines Lesegerätes am Entsorgungsfahrzeug elektronisch erfasst.

Damit die Müllwerker vor Ort auch wissen, ob der jeweilige Behälter zur Leerung bereitgestellt ist, müssen Restabfallbehälter und Biotonnen mit dem Griff zur Straßenseite bereitgestellt werden (also mit der Rückseite nach vorn).