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Ordnungs- und Ausländeramt

Im Ordnungs- und Ausländeramt werden Aufgaben aus verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen. Sie finden hier Informationen und Ansprechpartner für das Ausländer- und Asylrecht, die Unterbringung und soziale Betreuung der Ausländer und die erlaubnispflichtigen Gewerbe, jagd- und waffenrechtliche Angelegenheiten sowie für sonstige ordnungsrechtliche Aufgaben wie beispielsweise Versammlungsanzeigen und Schornsteinfegerangelegenheiten.

Ordnungs- und Erlaubniswesen

In unserem Sachgebiet können Sie verschiedene Erlaubnisse (zum Beispiel gewerberechtlicher oder waffenrechtlicher Art) beantragen. Im Rahmen bestimmter Spezialgesetze sind wir für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zuständig. Außerdem führen wir in einzelnen Rechtsgebieten Kontrollen durch, um die Einhaltung der jeweiligen Gesetze zu überwachen. Dabei müssen eventuelle Verstöße entsprechend geahndet werden. Wir arbeiten eng mit den Ordnungsämtern aller vogtländischen Städte und Gemeinden sowie mit den Polizeirevieren Plauen und Auerbach zusammen. Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anfragen, Anträgen oder Anzeigen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen unseres Sachgebietes gern zur Verfügung.

Das Sachgebiet gliedert sich in die drei Bereiche:

Wohnungsverwaltung und soziale Betreuung

Die Aufgabe des Sachgebiets besteht in der Unterbringung und der sozialen Betreuung der zugewiesenen Ausländer.

Der Vogtlandkreis ist als untere Unterbringungsbehörde für die Unterbringung von aufzunehmenden Ausländern verpflichtet.

Unser Hauptanliegen ist es, den persönlichen Lebenssituationen der unterzubringenden Personen gerecht zu werden.

Der Vogtlandkreis setzt daher überwiegend auf das Modell der dezentralen Unterbringung. Das bedeutet, dass die Bewerber in Einzelwohnungen oder kleineren Wohngemeinschaften im gesamten Vogtlandkreis untergebracht und sozial betreut werden. 

Asyl und Integration

Im Sachgebiet Asyl und Integration erhalten leistungsberechtigte Ausländer Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Freistaat Sachsen wurde die Umsetzung dieses Gesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.

Weiterhin erfolgt im Sachgebiet die Bearbeitung von asylrechtlichen und ausländerrechtlichen Angelegenheiten von asylsuchenden Ausländern.

Es werden EU- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten bearbeitet sowie Verpflichtungserklärungen für die Visa-Verfahren ausgestellt. Außerdem werden Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren durchgeführt und Einbürgerungen vorgenommen.

Es ergeben sich folgende Aufgabenpunkte, welche im Sachgebiet realisiert werden:

NEWS: Aktuelle Hinweise für die Verlängerung des Aufenthaltstitels erhalten ukrainische Kriegsflüchtlinge hier.

Informationen rund um das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie unter den folgenden Links