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Jagd- und Waffenrecht sowie Sprengstoffwesen

Der Fachbereich ist zuständig für die Erteilung sowie Verlängerung der entsprechenden Erlaubnisse. Grundvoraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Bedürfnisses nach dem jeweiligen Gesetz sowie die persönliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung.

Abhängig vom Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens können Sie sich für weitere Rückfragen an

Frau Espig (Buchstaben A, F, I, J, N, O und T bis Z),

Herrn Freidinger (Buchstaben C, K, L, M, P),

Frau Kus (Buchstaben B, D, G, H) oder

Frau Seidel (Buchstaben E, Q, R, S) wenden.

Für die Bearbeitung von Kleinen Waffenscheinen steht Ihnen unabhängig des Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens Herr Leiner zur Verfügung.

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