Jagd- und Waffenrecht sowie Sprengstoffwesen
Der Fachbereich ist zuständig für die Erteilung sowie Verlängerung der entsprechenden Erlaubnisse. Grundvoraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Bedürfnisses nach dem jeweiligen Gesetz sowie die persönliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung.
Abhängig vom Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens können Sie sich für weitere Rückfragen an
Frau Espig (Buchstaben A, F, I, J, N, O und T bis Z),
Herrn Freidinger (Buchstaben C, K, L, M, P),
Frau Kus (Buchstaben B, D, G, H) oder
Frau Seidel (Buchstaben E, Q, R, S) wenden.