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Unterbringung

Der Vogtlandkreis ist als untere Unterbringungsbehörde für die Unterbringung von aufzunehmenden Ausländern verpflichtet.

Hauptanliegen ist, den persönlichen Lebenssituationen der unterzubringenden Personen gerecht zu werden. Der Vogtlandkreis setzt daher auf das Modell der dezentralen Unterbringung. Das bedeutet, dass die Bewerber in kleineren Wohngemeinschaften untergebracht und sozial betreut werden.

Ziel ist es, die aufzunehmenden Personen bereits zeitnah nach Zuweisung in den Landkreis an die Strukturen der öffentlichen Gesellschaft heranzuführen und für die anstehende Eigenverantwortlichkeit zu sensibilisieren. Es soll der Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt und gefördert werden. Auch wird hierdurch die Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit der Bewerber gestärkt und gefestigt.

Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn den Bewerbern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Lebensumstände deutlich selbstständiger zu gestalten. Da dies jedoch im Rahmen des Asylverfahrens lediglich begrenzt möglich ist, ist es umso wichtiger bereits zu Beginn des Prozesses die Bewerber auf die anstehenden Herausforderungen heranzuführen.

Ein Punkt zur Lösung ist, die Unterbringung im gesamten Bereich des Vogtlandkreises vorzunehmen.

Bei der Verteilung der Bewerber auf die einzelnen Unterkunftsplätze wird darauf geachtet, dass gute infrastrukturelle Voraussetzungen vorliegen um die Einbindung der Bewerber in die örtliche Struktur gewährleisten zu können. So werden beispielsweise Familien mit Kindern in Bereichen mit freien Kindertageseinrichtungsplätzen zugewiesen. Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen von Personen wird auf die Sicherstellung der medizinischen Versorgung Rücksicht genommen.

Durch die dezentrale Unterbringung erhalten die Bewerber, bereits frühzeitig einen Einblick in die sozialen, gesellschaftlichen und öffentlichen Strukturen ihres neuen Lebensumfeldes. Hierdurch wird ihnen die Chance eröffnet eigenständig zu handeln und gesellschaftliche Kontakte zu knüpfen. Unterstützendtätig hierbei sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der sozialen Betreuung des Sachgebietes.