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Verwaltungsleistungen

Fahrzeug ummelden (Wechsel des Zulassungsbereiches)

Voraussetzungen

Bevor Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen, müssen Sie sich im Falle eines Umzugs bereits in Ihrer neuen Gemeinde oder Stadt angemeldet haben.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Umschreibung Ihres Fahrzeugs müssen Sie als Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Wichtig ist dabei, dass die Vollmacht Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhaltet.

Wunschkennzeichen

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Umschreibung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.

Abstemplung der Kennzeichen

Steht einer Umschreibung nichts im Wege, werden, falls neue Kennzeichen zugeteilt worden sind, diese abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief (bei Neuzuteilung des Kennzeichens)
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichen (außer wenn stillgelegt oder Kennzeichen beibehalten werden)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • bei Vertretung zusätzlich:
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden und Kostenrückständen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen
  • bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • bei Minderjährigen zusätzlich:
    • schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise

Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung). Über diese elektronische Versicherungsbestätigung werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

Kennzeichenschilder

Die gegebenenfalls benötigten Kennzeichenschilder können Sie während der Umschreibung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsgrundlage

Fristen

keine

Allgemeine Informationen

Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohn- oder Betriebssitz in einen anderen Zulassungsbereich verlegen, ist das Fahrzeug umgehend auf die neue Anschrift umzumelden.

Nach einem Umzug ist dabei entweder ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen oder der neuen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.

Wird das Kfz-Kennzeichen beibehalten, wird die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens, müssen die Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgenommen werden.

Das Gleiche gilt, wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das vorher in einem anderen Zulassungsbereich zugelassen war. Sie müssen es unverzüglich in Ihren Zulassungsbezirk auf sich umschreiben lassen.

Hinweise:  
  • Seit 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.
  • Seit dem 01.01.2015 kann bei einem Umzug innerhalb von Deutschland das Kennzeichen beibehalten werden, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen.
  • Seit dem 01.10.2019 kann bei einem Fahrzeugkauf aus einem anderen Zulassungsbezirk von Deutschland das Kennzeichen beibehalten werden, wenn das Fahrezeug zugelassen ist.
  • Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises entscheidend. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.