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Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt überwacht die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Die Prüfung ist eine sachverständige, kritische und gedanklich vorzunehmende Wiederholung bereits ausgeführter Arbeitsvorgänge mit dem Ziel, Fehler im System zu erkennen und Empfehlungen zur Behebung zu geben.

Der Mindestumfang der Prüfungen ist in der Sächsischen Gemeindeordnung, die Einzelheiten in der Kommunalen Prüfungsordnung geregelt.