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  • Gewissenhaft

    Gewissenhaft

    ... nehmen wir das für Sie in die Hand...

Amt für Umwelt

Aufgabe des Amtes für Umwelt ist es, Mensch und Natur möglichst vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.

In diesem Zusammenhang begleiten wir Sie umweltrechtlich in Ihren Planungs- und Bauvorhaben und bei auftretenden Umweltbeeinträchtigungen aller Art. Wir unterstützen Sie in Ihren umweltrelevanten Fragen und geben Informationen zu aktuellen Umweltdaten.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind geschult in Natur-, Arten-, Gewässer, Boden- und Immissionsschutz, im Umgang mit Umwelteingriffen und Havarien jeglicher Art. Sie pflegen Landschaftsflächen und Naturräume, geben Flussläufen wieder ihr natürliches Bild, sanieren Altlasten und treiben im Sinne des Klimaschutzes den Einzug von Elektromobilität und Energieeffizienz im Vogtland voran.

Im juristischen Sinne erledigt das Amt für Umwelt seine Pflichtaufgaben als Untere Umweltschutzbehörde und vollzieht die Umweltbundes- und Umweltlandesgesetze.

Naturschutz

Als Untere Naturschutzbehörde sorgen wir für den Schutz der Flora und Fauna im Vogtlandkreis sowie für das Wohl besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten entsprechend der Bundes- und Landesgesetzgebung für Natur- und Artenschutz.

Zu unseren Aufgaben zählen die damit in Verbindung stehenden Genehmigungen, Befreiungen, Kontrollen und Bußgeldverfahren sowie das Erlassen entsprechender Einzelanordnungen, das Führen naturschutzrechtlicher Verzeichnisse und das Erarbeiten von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange.

Wir haben für Sie im Blick

Abfallrecht | Bodenschutz

Als Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde sind wir für die Kontrolle und Durchsetzung der europäischen, bundesdeutschen und sächsischen Bodenschutz- und Abfallgesetzgebung zuständig. Zu unseren abfallrechtlichen Aufgaben gehören die Überwachung der Abfallerzeugung, Abfallbeförderung und Abfallentsorgung sowie die Ahndung und Beräumung illegaler Abfallentsorgungen. Unsere bodenschutzrechtlichen Aufgaben umfassen den vorsorgenden Bodenschutz sowie die Überwachung und Sanierung von Altlasten und Deponien.

Wir haben für Sie im Blick

Umweltüberwachung

Seit etwa 40 Jahren hat sich in Deutschland ein komplexes Umweltrecht entwickelt, das in den letzten zwei Jahrzehnten mehr und mehr auch durch die Europäische Union bestimmt wird. Seine Umsetzung stellt für die Umweltbehörden eine große Herausforderung dar. Ziel ist, unsere Umwelt nachhaltig zu schützen.

Umweltüberwachungsarten

Dazu zählt einerseits das Genehmigen von Anlagen, Aktivitäten oder auch Produkten, die Einfluss auf den Zustand unserer Umwelt haben können, nach deren jeweiliger umweltrechtlicher Prüfung. Andererseits müssen die genehmigten Tatbestände sowie die Umweltmedien an sich überwacht werden. In der Umweltüberwachung unterscheiden wir:

  • Betriebliche Selbstüberwachung
  • Fremdüberwachung
  • Staatliche Überwachung

Während die Ergebnisse der betrieblichen Selbstüberwachung und der Fremdüberwachung in der Regel den zuständigen Behörden vorgelegt werden müssen, führt die zuständige Behörde die staatliche Überwachung selbst durch. Dazu gehören:

  • Regelüberwachungen (geplante und sich periodisch wiederholende, systematische Kontrollen der in der Genehmigung festgeschriebenen Betriebsbedingungen)
  • Anlassüberwachungen (bei Beschwerden oder anderweitiger Kenntniserlangung über Umweltbeeinträchtigungen, Unfällen, Störungen bzw. Gesetzesverstößen)
  • Dokumentenprüfungen (indirekte Prüfung des Überwachungsobjektes durch Kontrolle von Bescheiden, Berichten, Büchern technischen Dokumentationen, Messprotokollen oder Abschlussberichten von Sanierungs- oder Baumaßnahmen).

Überwachungen erfolgen durch Kontrollen vor Ort oder durch Dokumentenprüfungen in der Behörde. Der unten vorgestellte Bericht zeigt die Ergebnisse der behördlichen Überwachung für das Jahr 2016 auf.

Überwachungskonzept Umwelt Sachsen

Nach dem 'Überwachungskonzept Umwelt des Freistaates Sachsen' wird der Gegenstand der Überwachung folgendermaßen festgelegt:

'Gegenstand der Überwachung im Sinne dieses Konzeptes ist die normgerechte Überprüfung der Einhaltung des Umweltrechts und der hierzu erlassenen Anordnungen, Auflagen und Nebenbestimmungen. Überwachungsobjekte sind Anlagen, Flächen, Produkte, Stoffe oder Stoffgruppen, Arten oder andere Objekte die einer verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person zugeordnet werden können und direkt Vor-Ort oder indirekt, das heißt durch Vorlage von Dokumenten (Bescheide, Genehmigungen, Bücher, Jahresberichte, Messprotokolle oder –daten etc.) überwacht werden. Der 'Adressat' einer Überwachung ist somit weniger das Überwachungsobjekt sondern das handelnde und verantwortliche Subjekt.'

Allgemeine Beobachtungen im Sinne des Monitoring von Umweltdaten zählen jedoch nicht zur Überwachung.

Umweltüberwachungsziele

Allgemeine Überwachungsziele sind dabei:

  • Kontrolle der Einhaltung des Umweltrechts
  • Prävention
  • Bereitstellung von Umweltinformationen
  • Erkenntnisquelle für Informations- und Kommunikationsbedarf sowie für Änderungsbedarf von Genehmigungen

Umweltüberwachung Vogtlandkreis

Dem Umweltamt des Landratsamtes Vogtlandkreis obliegen unter anderem das Planen und Durchführen der Umweltüberwachung im Amtsbereich entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten. Gemäß vorgegebener Überwachungsintervalle müssen die Überwachungen jährlich geplant und ausgewertet werden. In Bezug auf vorhergegangenen Überwachungsperioden und Mängelschwerpunkte können dabei durch übergeordnete Behörden Überwachungsschwerpunkte vorgegeben oder durch die zuständige Behörde selbst geplant werden. Zuständige Behörden für einen großen Anteil der Überwachungen auf dem Gebieten Naturschutz, Wasser, Immissionsschutz, Abfall und Bodenschutz/Altlasten sind die sogenannten Unteren Behörden der Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Überwachungskategorien in deren Zuständigkeit und die Überwachungsberichte des Jahres 2016 sind in den folgenden Übersichten dargestellt.

Mit dieser Veröffentlichung dokumentiert der Vogtlandkreis gegenüber der Öffentlichkeit in transparenter Form, wie er seiner Verpflichtung zur Umweltüberwachung nachkommt und erfüllt zudem die Pflichten aus § 12 Satz 2 Ziffer 4 SächsUIG und dem Abschnitt 4 des Überwachungskonzeptes Umwelt des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.

Energieleitstelle | Zentrale Koordination

Im Sachgebiet Zentrale Koordination laufen die Fäden verschiedenster Dienste, insbesondere für das Amt für Umwelt, für den Geschäftsbereich II beziehungsweise für das Objekt 'Dienststelle Bahnhofstraße Plauen', zusammen. Dazu gehören:

  • Post- und Servicestelle
  • Technische Dienstleistungen
  • Erledigung verschiedener Querschnitts- und Sonderaufgaben im Amtsbereich (zum Beispiel Gesundheits- und Arbeitsschutz, UVP-Fragen)
  • Haushalt und Datenbanken
  • Umweltrechtliche Gesamtstellungnahmen in Baugenehmigungs- und anderen Verfahren aus den Sachgebietszuarbeiten
  • Leitung des Natur- und Umweltzentrums Vogtland e. V.
  • Leitstelle für Klimaschutz- und Energiefragen des Vogtlandkreises | Energieleitstelle

Energieleitstelle

Die Energieleitstelle treibt im regen Austausch mit Akteuren und Experten der Energiebranche und Vertretern der Kommunen die Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien im Vogtland beispielgebend voran. Von hier aus erhalten energetische Vorhaben und Projekte der Region federführende oder unterstützende Hilfe.


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