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Bauordnungsamt

Aufgabe des Bauordnungsamtes ist es, Neues zu schaffen und Wertvolles zu erhalten. Nicht alles was von privaten oder gewerblichen Bauherren gebaut, umgebaut oder umgenutzt wird, bedarf einer Genehmigung. Teilweise ist es genehmigungsfrei, manchmal ist nur eine Anzeige erforderlich. Alte Gebäude können unter Denkmalschutz stehen und für den Eigentümer Rechte aber auch Pflichten bedeuten, die durch den Freistaat teilweise gefördert werden. Nicht jedes alte Haus ist aber ein Denkmal.

Alle diese Fragen klärt und beantwortet für Sie Ihr Bauordnungsamt!

Untere Bauaufsicht

Untere Bauaufsichtsbehörde:

  • Erteilung von Baugenehmigungen (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderungen)
  • Erteilung von Abweichungen und Befreiungen
  • Entgegennahme von Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen
  • Führung und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Baukontrollen, Bauabnahmen (Rohbauabnahmen und Aufnahme der Nutzung)
  • Wiederkehrende Prüfungen von Sonderbaute

Untere Denkmalschutzbehörde:

  • denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
  • Fragen zu Erfassung und Unterschutzstellung von Kulturdenkmalen
  • Maßnahmen zum Schutz von Denkmalen
  • Beratung zu Fördermittelanträgen bei Denkmalen

Unsere Dienstleistungen für Sie:


Immissionsschutz

Als Untere Immissionsschutzbehörde sind wir für den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und deren Vorbeugung nach geltender Immissionsschutzgesetzgebung zuständig. In diesem Zusammenhang widmen wir uns auch Ihren Anfragen, Anzeigen und Beschwerden unter anderem zu Lärm-, Geruchs- oder Rauchgasbelästigungen und geben unsere Stellungnahmen zu Ihren Planverfahren, Baugenehmigungen und ähnlichen Vorhaben ab.

Wir haben für Sie im Blick

Wasserwirtschaft | Wasserrecht

Als Untere Wasserbehörde sind wir für den Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer im Vogtlandkreis verantwortlich. Zu unseren Aufgaben gehören Gewässeraufsicht und Gefahrenabwehr ebenso wie das Überwachen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie beispielsweise Heizöllager, Tankstellen oder Anlagen der Landwirtschaft.

Genehmigungsrechtlich liegen auch Gewässerausbau, Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern, Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen in unserer Zuständigkeit. Wir erteilen Erlaubnisse zur Gewässerbenutzung und sind für Erlass und Änderung von Schutz- und Überschwemmungsgebieten sowie Gewässerrandstreifen in der Pflicht.

Unsere fachlichen Stellungnahmen geben wir zu wasserrechtlichen und Verfahren nach anderen das Wasserrecht tangierenden Rechtsverordnungen ab.

Wir haben für Sie im Blick