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  • Leitspruch des Jugendamtes © Landratsamt Vogtlandkreis

    Leitspruch des Jugendamtes

    Der Leitspruch des Jugendamtes lautet: Mit "Wurzeln und Flügeln" für ein unbeschwertes und umsorgtes Aufwachsen im Vogtlandkreis

Jugendamt

Das Jugendamt hält Leistungen der Jugendhilfe vor, die bundesgesetzlich geregelt sind.

Im Rahmen der Jugendhilfe unterstützt das Jugendamt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.
Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe kommt der Vogtlandkreis im Rahmen der Jugendhilfeplanung auch seiner Planungsverantwortung nach.  

Das Leitbild des Jugendamtes orientiert sich an unserem Leitspruch "Mit Wurzeln und Flügeln" für ein unbeschwertes Aufwachsen im Vogtlandkreis. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.    

Sozialer Dienst

  • Information, Beratung und Vermittlung in weiterführende Angebote von Familien in schwierigen Lebenssituationen
  • Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
  • Prüfung der Notwendigkeit von erzieherischen Hilfen und gegebenenfalls Entscheidung über geeignete Hilfen/ Erziehungshilfen
  • Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Dienstleistungen und weitere Informationen:

Soziale Dienste - Erziehungshilfen (regional vor Ort)

Erziehungsberatung

Kindeswohlgefährdung, Schutzauftrag

Adoption/Pflegekinderdienst/präventiver Kinderschutz


Dienstleistungen und weitere Informationen:

Pflegekinderdienst

Adoptionsvermittlung

Familienbegleitung

präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen

Amtsvormundschaften, Beistandschaften/ Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

  • Beratung zum Sorgerecht, zu Fragen der Vaterschaft und Unterhaltsangelegenheiten
  • Beurkundung der Vaterschaft, Unterhalt und elterlichen Sorge
  • Übernahme von Beistandschaften bei der Vaterschaftsfeststellung und Beibringung von Unterhalt
  • Übernahme von Betreuungen und Vormundschaften
  • Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf Unterhaltsvorschuss

Dienstleistungen und weitere Informationen:

Unterhaltsleistungen

Unterhaltsvorschuss

Sorgeerklärung für minderjährige Kinder

Amtsvormundschaft, Pflegschaft

Beistandschaft

Kinder- und Jugendschutz/ Jugendarbeit

Jugendarbeit/ Jugendschutz
  • Jugendarbeit/ Jugendverbandsarbeit (Begleitung von Einrichtungen/Projekten)
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Beratung für Eltern und Institutionen, Projektarbeit, Prävention)
  • Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe (Projektbegleitung und -entwicklung, Fortbildungsangebote)
  • Koordinierung/ Konzeptentwicklung/ Förderung Schulsozialarbeit
  • Familienförderung/ -bildung
  • Beratung freier Träger, Kommunen, Vereine, Jugendgruppen zu Förderrichtlinien, Fachkriterien und so weiter
  • Verfahren zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe

Richtlinien Förderung Jugendarbeit, Freier Träger, Kommunen, Ferienfreizeiten

Schulsozialarbeit

Jugendberufsagentur

Jugendhilfe im Strafverfahren

  • Beratung und Begleitung für straffällig gewordene Jugendliche und deren Eltern bei Jugendgerichtsverfahren (Jugendhilfe im Strafverfahren)
  • Ambulante Maßnahmen Jugendgerichtshilfe
Ambulante Maßnahmen Jugendgerichtshilfe

 

Trennung-Umgang-Scheidung

  • Beratung bei Trennung, Scheidung und zu Sorge-/Umgangsregelungen
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
Beratungsmöglichkeiten Trennung-Umgang-Scheidung

 



Wirtschaftliche Jugendhilfe

 Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dieser Bereich ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen: 

  • Berechnung und Bewilligung von Elternbeiträgen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung, Hort oder Tagespflegestelle
  • Bearbeitung, Berechnung und Bewilligung von Differenzbeträgen/Geschwisterermäßigung nach Antragsstellung der Eltern
  • Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen
  • Vollzeitpflege - Zahlung von Pflegegeld
  • Übernahme der Heimkosten und der Kosten für betreutes Jugendwohnen
  • Geltendmachung von Ansprüchen des öffentlichen Jugendhilfeträgers gegenüber Kostenbeitragspflichtigen, anderen Sozialleistungsträgern sowie für Pflegekinder
  • Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen verpflichteter Personen
  • Finanzierung Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Fachberatung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege

  • fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie deren kommunale, freie und private Träger 
  • Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren
  • Investionsförderung Landes-/Bundesförderprogramme
  • Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
  • Fort-/Weiterbildung für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen

Regionales Fortbildungsprogramm Jugendhilfe