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Corona-Tests für Reiserückkehrer gestartet

Vogtländerinnen und Vogtländer, welche aus dem Ausland nach Sachsen einreisen, können sich ab sofort unter anderem an den sächsischen Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden sowie beim Hausarzt testen lassen. Die entsprechenden Kosten werden vom Bund getragen.
Das Angebot gilt grundsätzlich sowohl für Reisende aus Risikogebieten als auch aus Nicht-Risikogebieten.
Aktuell können Einreisende sich freiwillig testen lassen, eine Anordnung zur Pflichttestung ist geplant. Es gilt jedoch die Pflicht zur Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt nach Einreise aus einem Risikogebiet. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss dann eine häusliche Quarantäne eingehalten werden. Die Betroffenen können bis 14 Tage nach der Einreise unter Beobachtung des Gesundheitsamtes gestellt werden.

Bei Einreise mit dem Flugzeug kann die Testung in einem Testcenter am Flughafen durchgeführt werden. Der Freistaat Sachsen kooperiert hier mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen.

Bei Einreise mit dem Zug werden die Daten der Einreisenden (Identität, Reiseverbindung, Kontaktdaten, Corona-Virus-Symptome, Corona-Test) mittels Aussteigerkarte vom Beförderer an das örtlich zuständige Gesundheitsamt weitergegeben.

Bei der Einreise mit dem Auto, Motorrad etc. muss eine eigenständige Meldung der Daten an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Betriebspersonal wie Flugzeugcrews oder LKW-Fahrer sowie Transitreisende ohne Aufenthalt im Freistaat Sachsen.

Für Bürgerinnen und Bürger, welche aus einem Nicht-Risikogebiet einreisen, besteht aktuell keine Verpflichtung zur Datenangabe oder Testung.

06.08.2020