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BEG Wohngebäude, Kredit für ein Effizienzhaus beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens für die Sanierung zu einem Effizienzhaus aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), KfW-Programm Nr. 261

Ab sofort können Sie im Rahmen der Neubauförderung wieder Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse stellen.

Für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen oder eines frisch sanierten, energieeffizienten Wohnhauses können Sie über Ihre Hausbank ein günstiges Förderdarlehen aus dem Programm "BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus" der KfW beantragen.

Zur Beantragung benötigen Sie einen Finanzierungspartner (zum Beispiel die SAB).

  • Informieren Sie sich hier zu den Förderangeboten für energieeffizientes Sanieren - Sie können dazu die Beratungsangebote der SAB nutzen.
  • Erläuterungen und technische Mindestanforderungen zu den Effizienzhäusern finden Sie in der Anlage "Technische Mindestanforderungen".

Wer wird gefördert

Alle Bauherren* oder Käufer, die ein Effizienzhaus erwerben oder sanieren wollen, zum Beispiel Privatpersonen oder Wohnungsunternehmen.

Was wird gefördert

Neubau Effizienzhaus

Gefördert wird die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 Nachhaltigkeit (NH) erreichen.

Eine »Effizienzhaus NH«-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" bestätigt.

Im Rahmen von Neubauvorhaben werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.

Sanierung zum Effizienzhaus

Gefördert werden die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.

Folgende Effizienzhaus-Stufen werden gefördert:

  • Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal EE
  • Effizienzhaus 85 oder 85 EE
  • Effizienzhaus 70 oder 70 EE
  • Effizienzhaus 55 oder 55 EE
  • Effizienzhaus 40 oder 40 EE

Eine "Effizienzhaus EE"-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Ab dem 22. September 2022 wird ein zusätzlicher Bonus für »Worst Performing Buildings« (WPB) eingeführt:

  • Effizienzhaus 55 WPB oder 55 EE WPB
  • Effizienzhaus 40 WPB oder 40 EE WPB

Ein »Worst Performing Building« ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört.

Konditionen

Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss

Höhe
bis zu 100 % der Bauwerkskosten

Höchstbetrag
Neubau:

für EH 40 NH: EUR 150.000 je Wohneinheit

Sanierung:

EUR 120.000 je Wohneinheit

zusätzlich für energetische Fachplanung und Baubegleitung

  • bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu EUR 10.000 je Vorhaben beziehungsweise
  • bei Mehrfamilienhäusern bis zu EUR 4.000 je Wohneinheit, maximal EUR 40.000 je Vorhaben

zusätzlich für Nachhaltigkeitszertifizierung:

  • bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu EUR 10.000 je Vorhaben bzw.
  • bei Mehrfamilienhäusern bis zu EUR 4.000 je Wohneinheit, max. EUR 40.000 je Vorhaben

Auszahlung

  • 100 %
  • in einer Summe oder in Teilbeträgen

Zinssatz
Wird individuell am Tag der Antragstellung festgelegt.

Zinsbindung
10 Jahre

Laufzeit
bis 30 Jahre

Rückzahlung

  • zwei tilgungsfreie Anlaufjahre
  • danach monatlich gleich hohe Raten

Tilgungszuschuss

  • Sie müssen nicht den gesamten Betrag zurückzahlen, da Darlehen und Laufzeit reduziert werden.
  • Je besser die Energieeffizienz des Hauses ist, desto höher ist der Zuschuss.

Sicherheiten
bankübliche

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Ansprechstelle

Ihr Kreditinstitut (Hausbank)

Voraussetzungen

Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

  • Einhaltung des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG), solange in der Richtlinie und deren Technischen Mindestanforderungen (TMA) nichts anderes geregelt ist. (ausführliche Informationen in der Liste der technischen FAQ im KfW-Portal).
  • Der Bauantrag / die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück liegen.
  • Einbeziehung einer beratenden Person aus der Energie-Effizienz-Expertenliste (Link siehe -> Weiterführende Informationen)
  • Vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages oder Kaufvertrages: Antragstellung oder dokumentiertes Beratungsgespräch

Verfahrensablauf

Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank, zum Beispiel die Sächsische Aufbaubank - Förderbank. Nutzen Sie im Vorfeld die Beratungsmöglichkeiten Ihres Kreditinstitutes oder der KfW.

Antragsverlauf über die Sächsische Aufbaubank

Den Antrag erstellen Sie mithilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB berät Sie diese, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein.

Auszahlung

  • Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen auf das von Ihnen angegebene Konto Ihrer Hausbank.

Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich auf den Seiten der KfW oder SAB über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.

Fristen

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Hinweis: Planungs- und Beratungsleistungen können Sie bereits vor der Antragstellung in Anspruch nehmen.

Kosten (Gebühren)

  • für die Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen
  • Bereitstellungszinsen: ab dem 13. Monat nach Zusagedatum der KfW monatlich 0,15 % für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 22.04.2022

Weitere Informationen