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Ausbildungsförderung - allgemeine Informationen

Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Ob die angestrebte Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

• Ist die Ausbildung förderungsfähig?
• Werden die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt?
• Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern/des Ehegatten gedeckt?

Online-Antrag:              http://www.bafoeg-digital.de/

Alle Antragsformulare: PDF zum Ausfüllen und Ausdrucken

Zu Voraussetzungen für einen Förderungsanspruch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes erteilt das Amt für Ausbildungsförderung weitere Auskünfte.

Wo und wie wird Ausbildungsförderung beantragt?

Welche Ausbildung ist förderfähig?