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Umwelthygiene

Das Gesundheitsamt, Sachgebiet Hygiene/Umweltmedizin nimmt als Fach- und Überwachungsbehörde auch Aufgaben des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes wahr.

In dieser Funktion werden beispielsweise

  • Anlagen zur Trinkwasserversorgung (Quellgebiete, Wasserwerke, Ortsnetze, Hausinstallationen öffentlicher Einrichtungen, Hausbrunnen)
  • öffentliche Bäder (Frei- und Hallenbäder), EU-Badegewässer
  • öffentlich zugängliche Sportstätten, Kinderspielplätze und Bedürfnisanstalten
  • Beherbergungsstätten, Camping- und Zeltlagerplätze
  • Einrichtungen des Friedhofs- und Bestattungswesens

hinsichtlich der Einhaltung von hygienerelevanten Parametern und Gesetzlichkeiten überwacht.

Im Rahmen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes fertigen die Mitarbeiter des Sachgebietes Stellungnahmen zu Neu- und Umbauten an und beraten zu Fragen der Bauhygiene.
Auch Regional-, Bauleit- und Flächennutzungspläne werden begutachtet.

Zur Wohnungshygiene (z. B. Schimmel) und hinsichtlich umweltbezogener Gesundheitsbeschwerden gibt es ein umfassendes Beratungsangebot.

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