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Entschädigung von Schwarzwild

Wenn das Schwarzwild bei der radiologischen Untersuchung den Höchstwert von 600 Bq Cs/kg Wildbret überschreitet, haben Sie als Jäger Anspruch auf Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie zu § 38 Absatz 1 Atomgesetz.

Seit 01.01.2017 gibt es vom Bundesverwaltungsamt ein neues Antragsformular für Jäger zur Beantragung der Ausgleichzahlung.

Sie finden dieses Formular am rechten Rand dieses Artikels zum Ausdrucken bzw. können Sie sich auch unter dem angegebenen Link das Formular selbst herunterladen bzw. am PC bearbeiten und ausdrucken.

Bitte reichen Sie den komplett ausgefüllten Antrag mit dem Entsorgungsnachweis in unserem Amt ein.

Anträge mit alten Antragsformularen werden nicht mehr bearbeitet!