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Ernährungsvorsorge in Sachsen

Dass es der Bevölkerung zu keiner Zeit an Nahrungsmitteln („Lebensmitteln“) mangelt, stellt die Ernährungsvorsorge eine vorrangige Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge dar. Dies trifft besonders dann zu, wenn es aufgrund krisenbedingter Engpässe zu Störungen in dieser Versorgung kommt. Für diesen Fall hat die Bundesregierung gesetzliche Grundlagen geschaffen, die eine Steuerung der Versorgung unter außergewöhnlichen Umständen ermöglicht.

Zur weiteren Information zu dieser Thematik, aber auch zu nützlichen Tipps zum privaten Lebensmittelvorrat haben wir Ihnen einige wichtige Links beigefügt.