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Verwaltungsleistungen von A-Z

Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und von Merkzeichen

Allgemeine Informationen

Falls Sie unter nicht nur vorübergehenden (länger als 6 Monate) altersuntypischen Gesundheitsstörungen leiden und daher Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, können Sie diese Einschränkungen als Behinderung feststellen lassen. Unbeachtlich sind Art (körperlich, seelisch, psychisch) und Ursache (zum Beispiel angeborene Erkrankung, Folge eines Unfalls, Krankheit und ähnliches) des dauerhaften Leidens.

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.

Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
  • Anspruch auf Zusatzurlaub,
  • Vergünstigungen bei der Einkommensteuer und
  • vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn.

Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.
Diese Merkmale sind:

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl – Blind
  • Gl – Gehörlos
  • RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • Kl. – Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
  • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • TBl - Taubblind

Voraussetzungen

Die Feststellung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Bitte nutzen Sie dazu das hier eingestellte Antragsformular.

Verfahrensablauf

Nach Eingang Ihres Antrages werden vom Amt die erforderliche Befunde und medizinischen Gutachten sowie Krankenhaus- und Kurberichte beigezogen.

Liegen alle medizinisch notwendigen Berichte vor, erfolgt die Auswertung durch einen ärztlichen Gutachter. Grundlage dafür ist die „Versorgungsmedizin-Verordnung“.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Hierzu erhalten Sie mit dem Bescheid ein Formular zur Übersendung Ihres Lichtbildes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • bereits bei Ihnen vorhandene medizinische Unterlagen in Kopie
  • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

Frist/Dauer

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich und richtet sich nach vorgesehenen Nachprüfungen.