Bildung und Teilhabe
"Nicht die Schule ist die beste, in welcher die Kinder die meisten Kenntnisse empfangen, sondern diejenige, in welcher die Kinder auf dem Wege der Selbsttätigkeit sich ihre Bildung erarbeiten."
Karl Kehr (1830 - 1885), deutscher Lehrer und pädagogischer Schriftsteller
Lässt es Ihre finanzielle Situation nicht zu, dass Ihr Kind einen Sportverein besucht, Unterricht in der Musikschule nimmt, eine Lernförderung erhält, am gemeinsamen Mittagessen in der Schule teilnimmt oder bei Schulausflügen dabei sein kann, dann haben Sie die Möglichkeit, wenn Ihr Kind
- unter 25 Jahre alt ist,
- Sie Arbeitslosengeld II,
- Sozialhilfe,
- Wohngeld,
- Kindergeldzuschlag oder
- Asylbewerberleistungen erhalten,
Unterstützungsleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, den Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen, die Möglichkeit zu eröffnen, gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit wahrzunehmen.
Unsere Leistungen für Sie
Hinweise zur Geltendmachung der Bedarfe auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Geltendmachung der Bedarfe auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung