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Menschen mit Behinderung

"Behinderung ist, wenn du nicht sein darfst, was du bist."

Michael Marie Jung

Wir als Landkreisverwaltung verfolgen in Gemeinsamkeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände sowohl politisch als auch gesellschaftlich das Ziel, dass Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weitestgehend vermieden werden. Die Förderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen ist daher ein großes Anliegen in der kommunalen Behindertenpolitik des Vogtlandkreises.

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."

Es wird unter anderem zwischen folgenden Behinderungsarten unterschieden:

  • Anfallsleiden/Epilepsie
  • Blindheit und Sehbehinderungen
  • chronische und innere Erkrankungen
  • geistige Behinderung
  • Hörschädigung
  • Lernbehinderung
  • Schädigung der Gliedmaßen
  • Schädigung des Skelettsystems
  • seelische Behinderungen
  • Suchtkrankheiten

Die Schwere einer Behinderung richtet sich nach ihrem Grad und wird auch in dieser Form klassifiziert.

Unsere Themen für Sie

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Familienratgeber Aktion Mensch

Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Projektförderung beantragen