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ASP - Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten in der Fassung vom 03.11.2022

Durch die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest wurde mit Allgemeinverfügung vom 03.11.2022 die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 20.10.2020 abgelöst.

Die Fassung finden Sie hier auf der Webseite der Landesdirektion.

Wesentliche Inhalte:

1.
Ausweitung des Pflichtmonitorings auf alle im Freistaat Sachsen erlegten Wildschweine. Von allen gesund erlegten Wildschweinen müssen Blutproben (je ein graues und rotes Blutröhrchen) durch den Jagdausübungsberechtigten genommen und dem LÜVA übergeben werden.

Höhe der Aufwandsentschädigung je Wildschwein: 20,00 €

Das dafür benötgte Probenmaterial und den Untersuchungsantrag erhalten Sie im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Das Inverkehrbringen des Wildbrets von gesund erlegten Wildschweinen soll erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes erfolgen. Die Befundmitteilung erfolgt zukünftig tagaktuell über die Homepage des Landratsamtes Vogtlandkreis, unter der Rubrik, wo auch die Ergebnisse der Trichinenuntersuchung veröffentlicht werden.

2.
Die Regelungen zur Beprobung von Unfallwild, Fallwild und krank erlegten Wildschweinen bleiben weiterhin bestehen.

  • diese Wildschweine müssen zwingend vom Finder / Jagdausübungsberechtigten dem LÜVA gemeldet werden
  • die Jagdausübungsberechtigen haben nach ihren Möglichkeiten bei der Bergung und Beprobung mitzuwirken 

Höhe der Aufwandsentschädigung:

Für die Anzeige von Indikatortieren (Fallwild, Unfallwild, krank erlegtes Schwarzwild) im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Vogtlandkreis: 30,00 €

Für die Unterstützung des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt bei der Bergung, des Transportes und der Beprobung: 30,00 €


3.

Ausweitung des Gebietes, in dem Aufbruch und Schwarte von erlegten Wildschweinen der Entsorgung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen sind (bisher: Landkreise Görlitz und Bautzen, neu: Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz – Ostererzgebirge sowie Landeshauptstadt Dresden) – dies gilt also nicht für den Vogtlandkreis

Der Fund von verendetem Schwarzwild ist unverzüglich der zuständigen Behörde, dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises, anzuzeigen.
Dies sollte im Regelfall durch einen Anruf erfolgen. Die Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle erleichtert das weitere Vorgehen.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt bedankt sich sehr herzlich bei allen Jagdausübungsberechtigten für die Bereitstellung des Probenmaterials.